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Richtlinie für Baumfällungen auf dem eigenen Grundstück              06.08.2026

Im Zeitraum vom 01.10. bis Ende Februar sind Fällungen und radikaler Rückschnitt grundsätzlich erlaubt.
Es sei denn die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Landsberg“ weist besonders geschützte Bäume aus.

Außerhalb dieses Zeitraumes sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Diese können auch zur Gesunderhaltung des Baumes oder zur Abwendung einer drohenden Gefahr notwendig werden.

Hier einige Regelungen aus der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Landsberg“.

Die Satzung schützt Laubbäume mit einem Stammumfang ab 50 cm (ca. 16 cm Durchmesser)
in der Höhe ab 100 cm. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe,
dann ist der Stammumfang in dessen Höhe ausschlaggebend.

Die Satzung schützt folgende aufgeführte Nadelhölzer,
auch wenn diese weniger als 70 cm (ca. 22 cm Durchmesser) Stammumfang haben:

  • Einzeln stehende Eiben (Solitärbaum) von einer Höhe über 3 m;
  • Einzeln stehender Wacholder (Solitärbaum) von einer Höhe über 3 m;
  • Mammutbaum;
  • Sumpfzypresse;
  • Zeder.
  • Nadelholzbaumgruppen, wenn mindestens ein Baum eine Höhe über 4 m hat. Eine Gruppe, 
    im Sinne dieser Regelung sind mindestens 3 Bäume, welche zueinander nicht mehr als 4 m Abstand haben.

Alle anderen Nadelhölzer sind demnach nicht geschützt.

Der Schutz gilt generell auch nicht für:

Obstbäume, Walnussbäume, Haselnussbäume, Papeln, Weiden, Birken, Eschen, 
Eschenahorn, Essigbäume und Götterbäume. Laubbäume mit einem Stammumfang
unter 50 cm (ca. 16 cm Durchmesser) in der Höhe ab 100 cm.

Ausnahmeantrag:

Sollten Sie sich nicht sicher sein, oder aus einem anderen Grund ein Ausnahmeantrag notwendig werden,
dann ist ein formloser Antrag an das Ordnungsamt der Stadt-Landsberg zu richten.

Anschrift:  Stadt-Landsberg
                 Ordnungsamt
                 Köthener Str.2
                 06188 Landsberg

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  •        Anschrift;
  •     Lage der betreffenden Bäume, ggf. ergänzt durch Skizzen, Lagepläne oder Fotos;
  •     Baumart;
  •     Die Darlegung der Gründe.

Die Verwaltung entscheidet in einer angemessenen Frist über den Antrag mittels Bescheid.
Der entsprechende Bescheid ergeht gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen
E.Leonhardt
Ortsbürgermeister Reußen / Zwebendorf

Tel.:       0179 / 5939890
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Sehr geehrte Bürger von Zwebendorf und Reußen,

Die nächste planmäßige Ortschaftsratssitzung findet am 02.09.2026 statt.
Auf dieser Sitzung wird auch über die Verteilung des Ortschaftsbudget, als Unterstützung unserer Vereine,
entschieden..

Weiterhin werde ich am 05.08.2026 eine Bürgersprechstunde durchführen.

Zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr können Sie mich im Büro des Ortsbürgermeisters antreffen.

Ort ist die Reideburger Str. 5 in Zwebendorf.

Gerne können Sie aber auch einen separaten Termin vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen
E.Leonhardt
Ortsbürgermeister Reußen / Zwebendorf

Tel.:       0179 / 5939890
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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